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Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation

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„Wir sehen uns vor Gericht!“

„Wir sehen uns vor Gericht!“ …diesen Satz hört man sehr oft dann, wenn ein Konflikt eskaliert. Normalerweise versucht man als aktiver Gewerkschaftler oder Betriebsrat für Kolleginnen und Kollegen diese Eskalation zu vermeiden. Dies gelingt sehr oft durch moderierte Gespräche unserer Ansprechpartner mit Vorgesetzten. Meist werden Unstimmigkeiten geklärt und gemeinsam Ziele und Wege verabredet. Leider war dies bei einem aktuellen Fall in einem großen Betrieb der KEP-Branche im Rhein-Main-Gebiet nicht möglich. Ein CGPT-Mitglied arbeitete seit längerer Zeit mit einer faktisch höheren Wochenarbeitszeit. Der Anstellungsvertrag war auf 25 Wochenstunden abgeschlossen. Der reale Einsatz fand jedoch mehrfach und über längere, zusammenhängende Zeiträume auf 30 bzw. 35 Stunden statt. Der berechtigte Wunsch nach einer dauerhaften Anhebung der WAZ wurde jedoch trotz mehrfacher Ansprache von Vorgesetzten nicht realisiert. Auch der Betriebsrat, an den sich der Kollege wandte, erreichte keine unbefristete, vertragliche Anpassung. Nun wurde die CGPT eingeschaltet und der Rechtschutzanspruch geprüft und zugesagt. Nach mehrmaligem erfolglosem Versuch von Seiten des Rechtsbeistandes mit der Arbeitgeberseite das Ziel ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu erreichen, wurde dann doch der Schritt einer Klage beim Arbeitsgericht in Frankfurt/Main gegangen. Hier kam es dann zu einem sogenannten Gütetermin, bei dem das Gericht versuchte, die beiden Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Und nach ausgiebiger Diskussion mit beiden Parteien wurde dann eine Vereinbarung geschlossen, die nun endlich das Ziel einer unbefristeten Wochenarbeitszeiterhöhung fixiert. Eine direkte Lösung ohne Gericht hätte Zeit, Geld und Nerven auf allen Seiten geschont.

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Nichts neues für Zusteller

Nichts neues für Zusteller Jetzt hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das neue Postgesetz verabschiedet. Für Zustellerinnen und Zusteller wird sich kaum etwas ändern. Es bleibt leider bei der 6-Tage-Zustellung. Damit gibt es keinen gesicherten und regelmäßigen freien Samstag. Leider wurde dieser Wunsch der Zustellerinnen und Zusteller von unseren gewerkschaftlichen Mitbewerbern nicht unterstützt. Selbst die Herabsetzung der Gewichtsgrenze bei Paketen auf zwingend 20 Kg wurde nicht geschafft. Hier sind der Wirtschafts- und auch der Arbeitsminister als Löwe gestartet und als Bettvorleger gelandet. Für die Beschäftigten ist das neue Postgesetz enttäuschend.

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Tarifeinigung bei der Postbank

Tarifeinigung bei der Postbank Hier die Ergebnisse: Erste Gehaltserhöhung vom 01.06.2024 um 7 % Mindesterhöhung von 270€ für die unteren Tarifgruppen bis TG 4 Zweite Gehaltserhöhung von 4,5% zum 01.07.2025 Der Kündigungsschutz wird bis zum 31.12.2027 verlängert Es wird eine betriebliche Altersvorsorgung über den BVV für rund 3.500€ bisher unterversorgte Kolleginnen und Kollegen vereinbart Für Nachwuchskräfte werden die Vergütungen um 150€ im Juni 2024 und um 50€ im Juli 2025 angehoben Bei entsprechendem Abschluss werden die Nachwuchskräfte übernommen Die Möglichkeit, auf einfache Weise bis zu 4 Wochen zusätzlichen Urlaub pro Jahr zu kaufen

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CGPT hat gegen Verkauf der Telekom Aktien protestiert

CGPT hat gegen Verkauf der Telekom Aktien protestiert In einem Schreiben an den für Infrastruktur zuständigen Wirtschaftsminister Habeck und an die CDU/CSU Opposition hat die Fachgewerkschaft für Telekommunikation CGPT gegen den Verkauf von Telekom Aktien protestiert. Mit dem Verkauf jeder Aktie verliert der Bund an Einfluss bei der Telekom. Bei diesem wichtigen Zukunftsmarkt an Einfluss zu verlieren, hält die CGPT für gefährlich.

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Tarifergebnis der Telekom liegt vor

Tarifergebnis der Telekom liegt vor Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: 6% mehr auf Jahresentgelte ab 1.10.24 weiter erfolgt durch Einführung eines zusätzlichen Monatsentgelt von 190€ monatlich ab.1.8.25 (beurlaubte Beamte erhalten 161,50€) Bei DT PVG läuft der TV bis 31.07.24 deshalb erfolgen die Anhebungen am 01.02.25 und am 01.12.25 Bei der DT SE läuft der TV bis zum 30.09.24, deshalb erfolgen hier die Anhebungen zum 01.04.25 und zum 01.02.26

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