Beamtinnen und Beamte bei den PNU, die die Altersteilzeitregelung für Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 31.12.25 bei der Dienststelle beantragen Dies gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, die heute noch keine 50 Jahre alt sind.
Wer bis zum Jahresende 2025 keinen Antrag gestellt hat, kann später die Altersteilzeit nicht in Anspruch nehmen.
Wer Altersteilzeit beantragt, kann aber, wenn es soweit ist, von seinem Antrag noch zurücktreten. Also bitte den sicheren Weg gehen und vorsorglich Altersteilzeitantrag stellen. Nach dem 01.01.2026 wird kein Antrag mehr angenommen.