Engagierter Ruhestand für die Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehme soll weiter geführt werden
Die Bundesregierung plant, die ausgelaufene Regelung weiter zu führen. Sie soll rückwirkend zum 1.1. 2025 gelten und begrenzt werden bis 31.12.2026. Die CGPT begüßt diese Absicht der Bundesregierung, empfiehlt aber diese Regelung ohne zeitliche Begrenzung ein zu führen. Bevor die Regelung wieder in Kraft tritt, muss der Bundestag im Herbst darüber entscheiden.