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Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 traten in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Neuerungen in Kraft, die sowohl die Beitragssätze, das Rentenniveau als auch steuerliche Aspekte und die Minijob-Grenze betreffen.

Mit dem Jahreswechsel gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Neuerungen. Welche das sind, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Beitragssatz bleibt stabil

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil: Bereits seit neun Jahren in Folge liegt er bei 18,6 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 Prozent, wobei das Rentenniveau, also das Sicherungsniveau vor Steuern, von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 gesichert wird. Die bis Ende 2025 gültige Haltelinie wird bis zum 1. Juli 2031 verlängert.

Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, steigt 2026 von 556 Euro auf 603 Euro. Grund hierfür ist die Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns: Dieser steigt 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro.

Die kurzfristige Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb wird 2026 von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen auf 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage erhöht.

Midijob-Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob, die „Geringfügigkeitsgrenze“, dynamisch angelegt und folgt der Entwicklung des Mindestlohns. Steigt der gesetzliche Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob, wodurch sich der Übergangsbereich im Midijob verändert: Im Jahr 2026 steigt die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich von 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat.

Als Midijobber gilt, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Erwerbstätige einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dieser steigt bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro. Erst dann wird die volle Beitragshöhe fällig. Die Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet und vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht.

Minijob-Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung widerrufbar

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 können Minijoberinnen und Minijobber eine vorgenommene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich.

Eine erneute Befreiung ist danach zurzeit ausgeschlossen.

Abgabe zur Künstlersozialversicherung sinkt

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2026 von bisher 5 Prozent auf 4,9 Prozent. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlt wurden. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

Informationen zum Minijob und Künstlersozialkasse gibt es bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum.

Warnung vor Abzocke!

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor der kostenpflichtigen Rentenauskunft! Internetseiten wie rentnerauskunft.de verlangen nach Angaben der DRV für Unterlagen, die die Deutsche Rentenversicherung kostenlos ausstellt, eine Gebühr von 29,90 Euro.

Die Seite wirkt auf viele Ratsuchende offiziell. Das Logo ähnelt stark dem Erscheinungsbild der Deutschen Rentenversicherung – genau das führt viele in die Irre.

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Mein Name ist Bernard Schulz und ich bin seit 25 Jahren Versichertenältester der DRV in NRW.